Informationen

Wann darf ich Angehörige im Bürgerheim besuchen? Gibt es Ruhezeiten? Und was hat es mit der Patientenverfügung auf sich? Antworten auf diese Fragen gibt's hier. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.

Besuchszeiten

Im Alters- und Pflegezentrum Bürgerheim gibt es keine festen Besuchszeiten. Die Angehörigen unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind rund um die Uhr herzlich willkommen. Zum Teil können auch während Ihres Besuchs gewisse Behandlungen oder therapeutische Massnahmen nötig sein. Wir bitten um Verständnis, wenn Sie in diesen Fällen das Zimmer vorübergehend verlassen müssen.

Ruhezeiten

Nach dem Mittagessen gilt bis 13.30 Uhr eine Mittagsruhe. Wir sind Ihnen dankbar, wenn Sie Rücksicht nehmen, damit das Ruhebedürfnis unserer Bewohnerinnen und Bewohner nicht gestört wird. Um 20.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.

Patientenverfügung

Die Verfassung gesteht jedem volljährigen Menschen ein Selbstbestimmungsrecht zu, das auch für die Zustimmung zu allen medizinischen Entscheidungen gilt. Doch es gibt Situationen im Leben, in denen man dieses Recht nicht mehr wahrnehmen kann - zum Beispiel bei einer Demenz schweren Grades oder wenn ein Mensch im Koma liegt.

Wenn Sie sich nicht mehr selber dazu äussern können, hilft eine Patientenverfügung Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. Sie können in der Patientenverfügung das Vertretungsrecht in medizinischen Entscheidungsfragen an Angehörige oder andere nahestehende Personen übertragen.

Wichtig: Was Sie in der Patientenverfügung schreiben, gilt nur, wenn Sie sich nicht mehr äussern können. Solange Sie urteilsfähig sind, gilt das, was Sie selber wünschen.
 

Bei allen Fragen rund um das Thema Patientenverfügung steht Ihnen die Institutionsleitung im Bürgerheim gerne zur Verfügung.

 

Kontakt

Alter und Pflege
Bürgerheim
Sonnhalde 21
9050 Appenzell
T 071 788 70 70
E-Mail

Freie Plätze
Für Anfragen und Informationen zu freien Plätzen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.