Informationen
Wann darf ich Angehörige im Alpsteeblick besuchen? Gibt es Ruhezeiten? Und was hat es mit der Patientenverfügung auf sich? Antworten auf diese Fragen gibt's hier. Bei Unsicherheiten stehen wir Ihnen natürlich gerne zur Verfügung.
Besuchszeiten
In unserem Alters- und Pflegezentrum gibt es keine fixen Besuchszeiten. Die Angehörigen unserer Bewohnerinnen und Bewohner sind rund um die Uhr herzlich willkommen. Diverse Behandlungen oder therapeutische Massnahmen können auch während Ihres Besuchs nötig sein. Wir bitten um Verständnis, wenn Sie für diese Zeit das Zimmer vorübergehend verlassen müssen.
Ruhezeiten
Nach dem Mittagessen ist bis 14.00 Uhr Mittagsruhe. Wir bitten Sie, Rücksicht zu nehmen, damit das Ruhebedürfnis unserer Bewohnerinnen und Bewohner nicht gestört wird. Um 20.00 Uhr beginnt die Nachtruhe.
Patientenverfügung
Die Verfassung gesteht jedem volljährigen Menschen ein Selbstbestimmungsrecht zu, das auch für die Zustimmung zu allen medizinischen Entscheidungen gilt. Doch es gibt Situationen im Leben, in denen man dieses Recht nicht mehr wahrnehmen kann - zum Beispiel bei einer Demenz schweren Grades oder wenn ein Mensch im Koma liegt.
Wenn Sie sich nicht mehr selber dazu äussern können, hilft eine Patientenverfügung Ihren Angehörigen und dem Behandlungsteam, die Entscheidung in Ihrem Sinne zu treffen. Sie können in der Patientenverfügung das Vertretungsrecht in medizinischen Entscheidungsfragen an Angehörige oder andere nahestehende Personen übertragen.
Wichtig: Was Sie in der Patientenverfügung schreiben, gilt nur, wenn Sie sich nicht mehr äussern können. Solange Sie urteilsfähig sind, gilt das, was Sie selber wünschen.
Bei allen Fragen rund um das Thema Patientenverfügung steht Ihnen die Institutionsleitung im Alpsteeblick gerne zur Verfügung.
Dokumente
Kontakt
Alter und Pflege
Alpsteeblick
Spitalgässli 2
9050 Appenzell
T 071 788 71 71
E-Mail
Freie Plätze
Für Anfragen und Informationen zu freien Plätzen stehen wir Ihnen sehr gerne telefonisch oder per E-Mail zur Verfügung.